Kurzfristig abgesagte oder nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt!
Bei einer Terminabsprache mit meiner Praxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.
Sie müssen Ihren Termin ändern oder verschieben?
Dazwischen kommen kann immer etwas. Einen vereinbarten Termin können Sie ändern oder absagen. Wichtig ist RECHTZEITIG.
Meine Praxis ist eine Bestellpraxis. Für den Kunden wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden.
Deshalb beachten Sie bitte: Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können per Mitteilung auf den Anrufbeantworter erfolgen. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt.
Sollte der Kunde nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen oder rechtszeitig absagen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB zu zahlen: Fußpflege in Höhe von 39,- €
Beim Gutschein gilt dieser als eingelöst und verliert seine Gültigkeit.
Erscheint der Kunde verspätet (über 10 Minuten), wird die Behandlungszeit, nicht aber der Festpreis verkürzt.
Ich behalte mir aus organisatorischen Gründen vor, bereits vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis!